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1. Geltungsbereich
1.1. diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden
erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels
1.2. Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als den Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kundenbestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.2 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
2.3 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 12 Monate.
2.4 Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungspflicht gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige ges. MwSt. ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für diese
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen anheben.
3.4 Die Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels
oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels
für bereits erbrachte Leistungen den Betrag von € 250 oder werden Leistungen für
einen Zeitraum von mehr als einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel
aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnung fällig stellen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten ab 4
Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest 50 % des Leistungspreises.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm nicht zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halbpensions- und
60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein
Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf sein Rücktrittsrecht
nicht verzicht.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - Zimmer unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung
usw.) gebucht wurden,
- das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
- ein Verstoß gegen Pkt. 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
5.4 Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 12 Uhr zu räumen.
Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung bis 18 Uhr 50 % des
Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden und Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum 100 fachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500, sowie
für Geld- und Wertgegenstände bis zu € 800. Geld- und Wertgegenstände können bis
zu einem Höchstwert von € 2.500 im Hotelsafe aufbewahrt werden, das Hotel
empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde unmittelbar nach Erkennen des Verlustes,
Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (BGB § 703).
7.3 für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
7.4 Stellplätze auf dem Hotelparkplatz sind unentgeltlich. Ein
Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande.. Eine Überwachungspflicht des Hotels
besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.5 Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und
Fitnessräume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen
Sorgfalt erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
7.6 Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die
Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung und eine
rechtzeitige
Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach
Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen
Gebühr dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche – ausser wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.
8. Haftung des Kunden für Schäden
8.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude
oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Gast
haftet für alle durch Ihn verursachten Schäden am Gebäude und Inventar. Das
Hotel kann vom
Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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